WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Klagen abgewiesen:
Gericht bestätigt: Sie können dem Rundfunkbeitrag nicht entkommen!

Drei Bürger sind mit ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF gescheitert. Es sei verfassungsgemäß, dass seit 2013 pro Haushalt die Gebühren erhoben werden, so das Oberverwaltungsgericht Münster.

Text: Petra Schwegler

13. März 2015

Der seit 2013 gültige Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß: Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde kurz vorher zurückgezogen.

Hintergrund: Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den Anstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag an die eigene Wohnung und nicht mehr an den Geräte-Besitz gekoppelt – was schon der damalige Arbeitstitel "Haushaltsabgabe" besagte. Nur besondere Härtefälle können sich von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger. Blinde, Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent) können Antrag auf Ermäßigung auf ein Drittel stellen.

Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich Fernsehen oder Radio nicht nutzen würde. Noch könnten die Gegner eine Chance haben: Der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: zwei A 2423/14, zwei A 2311/14 und A 2422/14).

Zum April wird der Rundfunkbeitrag übrigens gesenkt. Die Länder haben beschlossen, die Abgabe um 48 Cent auf monatlich 17,50 Euro zu reduzieren. ZDF-Intendant Thomas Bellut würde indes eine weitere Senkung angesichts der hohen Zusatzeinnahmen begrüßen. "Die Mehreinnahmen resultieren ja mehrheitlich daraus, dass Personen, die bisher nicht gezahlt haben, jetzt zahlen müssen. Insofern würde man denen, die schon lange zahlen, wenigstens etwas zurückgeben", sagte Bellut am Freitag nach einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Mainz. Der Beitrag von ARD und ZDF bringt von 2013 bis 2016 rund 1,5 Milliarden Euro mehr als geplant. Das Geld fließt in eine Rücklage.

 

ps/dpa


Mehr zum Thema:

Archiv

Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


08.05.2025 | ISB UrbanForestry GmbH | Altdorf Projektmanager:in (m/w/d)
ISB UrbanForestry GmbH Logo
03.05.2025 | Lotum | Bad Nauheim (Hessen) Product Designer:in (UX/UI) (w/m/d)
Lotum Logo
02.05.2025 | Greiner Bio-One GmbH | Frickenhausen Expert Global Product Marketing (m/w/d)
Greiner Bio-One GmbH Logo
29.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager (m/w/d)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
17.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager Deventer (m/w/d) (Teilzeit)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.