Textlastigkeit:
Streit um die Newszone-App des SWR eskaliert
Der Streit zwischen 16 Verlagshäusern und dem SWR wegen des App-Angebots "Newszone" geht weiter. Zwar habe der SWR die App vorerst gestoppt, doch die Inhalte würden auf anderen Wegen weiterverbreitet.
Im Rechtsstreit um das App-Angebot "Newszone" des Südwestrundfunks (SWR) erheben die klagenden Zeitungsverlage neue Vorwürfe gegen den öffentlich-rechtlichen Sender. Sie kritisieren, dass die ARD-Anstalt nach der vorläufigen Niederlage vor Gericht zwar die App vorerst gestoppt hat, aber die Inhalte von "Newszone" weiter auf anderen Wegen verfügbar sind.
"Wir sind der Ansicht, dass allein die Ausspielung der Inhalte von Newszone auf die Microsite dasding.de/newszone und bei TikTok die Nachrichteninhalte von Newszone als eigenständiges Angebot fortführt", sagte der Verleger der "Badischen Zeitung", Wolfgang Poppen, als Vertreter eines der 16 klagenden Verlagshäuser aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am Mittwoch. Dadurch liege "eine technische Umgehung des Verbotstenors vor".
Das Landgericht Stuttgart hatte am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den SWR erlassen. Die Ausgestaltung des App-Angebots "Newszone" an einem konkreten Tag sei zu textlastig und damit rechtswidrig gewesen. Die Nachrichten-App richtet sich vor allem an jüngere Leute, es gibt sie seit dem Frühjahr.
Der SWR hatte am Dienstag angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Sender legte zudem die App vorerst auf Eis, macht die Inhalte aber über die anderen Wege bewusst weiter verfügbar.
Poppen sagte der Deutschen Presse-Agentur für die klagenden Verlage: "Wir prüfen gerade rechtlich, ob mit diesem Vorgehen ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung des Landgerichts gegeben ist und werden entsprechend reagieren." Poppen ist auch stellvertretender Vorsitzender des Verbandes Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV).
SWR-Intendant Kai Gniffke hatte am Dienstag gesagt, der Sender könne die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Der Sender wolle erreichen, dass die "Newszone"-App angeboten werden darf. Gniffke übernimmt im nächsten Jahr auch den ARD-Vorsitz.
Die Verleger klagten, weil sie das Angebot für zu textlastig halten und damit Konkurrenz zu eigenen Angeboten sehen. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.
Die Verlage beziehen sich auf den Medienstaatsvertrag der Bundesländer, der auch den groben Rahmen für das Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt. Darin steht, dass die Rundfunkangebote im Netz nicht presseähnlich gestaltet sein dürfen, also der Schwerpunkt auf Hörfunk und Bewegtbild liegen muss. (dpa/st)
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