WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Data
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

BGH-Urteile:
Internet-Plattformen können bei Urheberrechtsverstößen haften

Ab sofort müssen Internet-Plattform wie Youtube oder Instagram unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen in hochgeladenen Inhalten haften. Das entschied heute der BGH.   

Text: W&V Redaktion

2. Juni 2022

Urheberrechtsverletzungen in hochgeladenen Inhalten werden für Youtube & Co. mehr und mehr zum Problem.
Urheberrechtsverletzungen in hochgeladenen Inhalten werden für Youtube & Co. mehr und mehr zum Problem.

Foto: Shutterstock Zhane Luk

Internet-Plattformen wie Youtube können wegen Urheberrechtsverletzungen unter bestimmten Umständen künftig auch in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte mit mehreren am Donnerstag verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Anbieter nicht als Täter hafteten, wenn Nutzer und Nutzerinnen mit hochgeladenen Inhalten gegen Urheberrecht verstoßen. Der BGH passte seine Entscheidungen nun dem EU-Recht an. (Az. I ZR 135/18 u.a.)
In einem Fall klagt der Produzent Frank Peterson gegen Youtube, weil Nutzer dort immer wieder unerlaubt Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman eingestellt hatten. In den anderen Fällen klagen Verlage, Musik- und Filmunternehmen und die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den Dienst Uploaded der Schweizer Cyando AG.
Alle Verfahren müssen neu verhandelt werden, wie der BGH entschied. Die Berufungsgerichte haben dann einerseits zu prüfen, ob die Plattformen von sich aus genug gegen Verstöße gegen das Urheberrecht tun, nach entsprechenden Hinweisen unverzüglich reagieren oder ein Geschäftsmodell betreiben, dass Nutzer zu derartigen Vergehen animiert. Ferner müssen sie entscheiden, ob die Voraussetzungen einer öffentlichen Wiedergabe auch nach einer erst seit August 2021 geltenden Rechtslage für das Teilen von Online Inhalten gegeben sind. (dpa/st)


Mehr zum Thema:

Politik Recht Media

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Nicht alle W&V-Artikel erscheinen unter dem Namen eines einzelnen Autors. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit „W&V-Redaktion“ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autoren daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


09.08.2022 | RITTAL GmbH & Co. KG | Herborn Marketingmanager (m/w/d)
RITTAL GmbH & Co. KG Logo
09.08.2022 | DG Nexolution eG | Wiesbaden Manager Online-Marketing (m/w/d)
DG Nexolution eG Logo
09.08.2022 | Dr. Fritz Faulhaber GmbH & Co. KG | Schönaich PR Manager (m/w/d)
Dr. Fritz Faulhaber GmbH & Co. KG Logo
04.08.2022 | HPM Die Handwerksgruppe | Hamburg Mediengestalter / Grafiker Digital und Print (m/w/d)
HPM Die Handwerksgruppe Logo
03.08.2022 | SUSS MicroTec Solutions GmbH und Co. KG | Sternenfels Technischer Redakteur (m/w/d)
SUSS MicroTec Solutions GmbH und Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Data
Exklusiv Membership Stellenmarkt
Newsletter

Kontakt Impressum Disclaimer
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB
Mediadaten WerWoWas Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.