WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Datenschutz:
Verbraucherzentrale verklagt Telekommunikationskonzerne

Eigentlich dürfen Telekommunikationskonzerne Positivdaten ihrer Kundschaft nicht an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln. Das hätten sie aber getan, meint die Verbraucherzentrale NRW, und leitet Klagen ein. 

Text: W&V Redaktion

21. Juli 2022

Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Telekom, Vodafone und O2.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Telekom, Vodafone und O2.

Foto: Shutterstock Firn

Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die Telekom Deutschland, Vodafone und Telefonica eingereicht. Die Verbraucherschützer warfen den Telekommunikationskonzernen am Donnerstag vor, sogenannte "Positivdaten" ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. Von den Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. 

Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale. Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefónica Germany geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen Telekom Deutschland und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone. (dpa/st)

Nachhaltigkeit im Marketing ist dein Ding. Dann verpasse nicht die W&V Green Marketing Days am 11. und 12. Oktober. Sichere dir dein Ticket.

Du willst die schnelle News-Übersicht am Morgen? Starte mit dem W&V Morgenpost-Newsletter bestens informiert in den Tag. Melde dich hier an.

Wie funktioniert eigentlich Tiktok? Einen schnellen und umfassenden Überblick gibt dir die aktuelle Ausgabe des W&V Executive Briefing zum Thema Tiktok.


Mehr zum Thema:

Datenschutz Markenstrategie

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


25.09.2023 | Messe Düsseldorf GmbH | Düsseldorf Senior Manager MarCom (m/w/d)
Messe Düsseldorf GmbH Logo
25.09.2023 | doctronic GmbH & Co. KG | Bonn Marketing Manager (m/w/d)
doctronic GmbH & Co. KG Logo
22.09.2023 | delta pronatura GmbH | Egelsbach Teamleader international Trade Marketing (m/w/d)
delta pronatura GmbH Logo
22.09.2023 | VEMAG Verlags- und Medien AG | Köln Grafiker / Mediengestalter (m/w/d)
VEMAG Verlags- und Medien AG Logo
20.09.2023 | HAKA Kunz GmbH | Stuttgart (Senior) Digital Performance Marketing Manager (m/w/d) befristet auf 1 Jahr
HAKA Kunz GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Exklusiv
Membership Stellenmarkt Newsletter
Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten WerWoWas Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.