Markenstreit:
Zu ähnlich: "The Dog Face" muss sich wegen "The North Face" umbenennen
"The Dog Face" vertreibt warme Outdoor-Kleidung für flauschige Vierbeiner. "The North Face" fand die Abkupferung von Look and Feel jedoch gar nicht süß und hat nun vor dem OLG Frankfurt Recht bekommen.
Mit einer ungewöhnlichen Markenverletzung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt befasst. Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen "The Dog Face" zu verkaufen. Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke "The North Face", berichtete die Justiz am Dienstag. Der Beschluss (Az.: 6 W 32/22) ist nicht mehr anfechtbar.
Die Markenrechte zu "The North Face" würden durch die Tierkleidung beeinträchtigt, befanden die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, dass Markenname wie auch die verwendeten Markensymbole nur ähnlich zu den Originalen seien. Es genüge, dass Kund:innen annehmen könnten, dass "The North Face" ihr Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe, "um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben."
Auch eine gewisse Warenähnlichkeit ist zu erkennen
Die Antragsgegnerin lehne sich mit dem Zeichen an die bekannte Marke der Antragstellerin an, um deren Wertschätzung für ihren Absatz auszunutzen. Dies gelte auch, weil eine gewisse Warenähnlichkeit zwischen Outdoor-Bekleidung und Tierbekleidung bestehe, so das OLG.
Während die Entscheidung nur beim Lesen absurd klingt, offenbart ein Blick auf das Logo der Tierbekleidungsmarke, dass diese ganz bewusst bei der Outdoor-Marke abkupfert hat. Betroffen ist zunächst die deutsche Dependance mit ihrem Online-Shop thedogfacede.de. Im Vereinigten Königreich ist ein sehr ähnlich aussehender Shop unter fast derselben Domain thedogface.co.uk aktiv, das Logo ist jedoch etwas mehr in Richtung eines Hundes verfremdet.
Die Marke "The North Face" sei eine bekannte Marke, so das OLG, erklärt auch Beck Aktuell die Entscheidung. Die Antragsgegnerin benutze diese Marke in rechtsverletzender Weise, da die Verkehrskreise das Zeichen "The Dog Face" gedanklich mit "The North Face" verknüpften. Nicht erforderlich sei, dass zwischen den Zeichen Verwechslungsgefahr bestehe. An dieser fehle es hier. Es liege aber Zeichenähnlichkeit vor.
Die Wortfolge "The Dog Face" lehne sich erkennbar an die Marke "The North Face" an. Da die Marke der Antragstellerin in erheblichem Maß bekannt sei und durch intensive Benutzung ein hohes Maß an Unterscheidungskraft besitze, verknüpfe der Verkehr trotz der unterschiedlichen Bedeutung von "Dog" und "North" das Zeichen der Antragsgegnerin mit der Marke der Antragstellerin, so das Gericht. (dpa/rom)
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