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Deutscher Werberat:
ZAW verschärft Regeln zu Dickmacher-Werbung

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) verschärft seine Selbstverpflichtung mit Blick auf Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet. Die neuen Regeln treten zum 1. Juni 2021 in Kraft.

Text: W&V Redaktion

12. April 2021

Foto: Luis Aguila/Unsplash

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft will unter 14-Jährige besser vor Dickmacher-Werbung schützen und verschärft die geltende Selbstverpflichtung mit Blick auf Lebensmittelwerbung. Die entsprechenden Verhaltensregeln gelten für Werbung in TV, Internet, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften sowie für Kooperationen mit Influencern. Sie gelten für die Hersteller, den Handel, die Agenturen und Medien und gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Bei den bislang geltenden Regeln wurden nur Kinder bis 12 Jahren geschützt. Diese Altersgrenze wurde jetzt auf 14 Jahre angehoben. Damit werden künftig alle Fälle erfasst, in denen sich Lebensmittelwerbung direkt an diesen Personenkreis richtet, unabhängig vom verwendeten Medium oder Umfeld.

Die Grenzen für Lebensmittelwerbung werden auch in anderer Hinsicht enger gezogen: Künftig ist es nicht mehr zulässig, positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, in der audiovisuellen Werbung gegenüber Unter-14-Jährigen hervorzuheben. Dabei geht es um Angaben wie "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe" oder "hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit".

Mit der Neufassung seiner Verhaltensregeln wolle der Werberat aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und politische Debatten aufgreifen, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Der Verband will so dem Ruf nach Werbeverboten zuvorkommen.


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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