WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Data
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Line-Extension:
Elon Musk: Droht der Traum vom "GigaBeer" zu platzen?

Einen Tequila aus dem Hause Tesla gibt es schon. Jetzt will Tesla-Gründer Elon Musk mit "GigaBeer" eine eigene Biermarke gründen. Das Problem: Ein Berliner Unternehmen hat die Marke bereits registrieren lassen.

Text: W&V Redaktion

21. Oktober 2021

Elon Musk will Bier brauen
Elon Musk will Bier brauen

Foto: Duncan.Hall / Wikipedia

Elon Musk will Bierbrauer werden, doch eine kleine Firma aus Berlin könnte dem Milliardär einen Strich durch die Rechnung machen. Als Musk am 9. Oktober beim „Giga Fest“ auf dem neuen Tesla-Fabrikgelände in Grünheide sprach, hat der Tiefbauspezialist Kabo offenbar ganz genau zugehört. So ist ihm nicht entgangen, dass Musk eigentlich nur in einem Nebensatz ankündigte, eine eigene Biersorte auf den Markt bringen zu wollen. Das „GigaBeer“ soll in Flaschen abgefüllt werden, die im Design an Teslas Universalfahrzeug Cybertrucks erinnern. 

Das Problem ist nur: Musk hatte sich bei der Verkündung zwar die Markenrechte in den USA, nicht aber in Deutschland gesichert. Da wurde Musk erst am 11. Oktober aktiv, doch da war Kabo Musk bereits zuvorgekommen und hatte die Marke bei der zuständigen Behörde angemeldet. 

Jetzt dürfte ein Markenrechtsstreit drohen. Denn Musks Bierbrauerambitionen sind durchaus ernst zu nehmen. 2020 brachte der Tesla-Gründer bereits einen „Tesla Tequila“ auf den Markt. Die Idee war aus einem Aprilscherz aus dem Jahr 2018 entstanden. Die limitierten Flaschen verkauften sich für 250 Euro. Allerdings hatte der Milliardär auch damals schon Probleme mit dem gewünschten Markennamen „Teslaquila“. Der kollidierte mit juristischen Vorgaben.


Mehr zum Thema:

International Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


31.03.2023 | DLG e.V. | Frankfurt am Main Marketing-Referent (m/w/d) für Messen und Veranstaltungen
DLG e.V. Logo
30.03.2023 | Setolite Lichttechnik GmbH | Hückeswagen Assistenz (m/w/d) Marketing / Social Media
Setolite Lichttechnik GmbH Logo
29.03.2023 | V-LINE EUROPE GmbH | Sehnde Marketing & PR Coordinator (m/w/d)
V-LINE EUROPE GmbH Logo
28.03.2023 | insglück Gesellschaft für Markeninszenierung mbH | Berlin, Köln Creative Director Art - Live & Digital (w/m/d)
insglück Gesellschaft für Markeninszenierung mbH Logo
10.03.2023 | InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG | Wiesbaden Senior Redakteur (m/w/d)
InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Data
Exklusiv Membership Stellenmarkt
Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten WerWoWas Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.