
Markenschutz:
EU-Gericht: Getränkedosen-Zischen ist keine Klangmarke
Das Öffnen einer Getränkedose weckt vermutlich bei fast jedem irgendwelche Assoziationen. Ein Getränkedosenhersteller wollte sich das Geräusch als Klang rechtlich schützen lassen, scheiterte aber am EuG.

Foto: Unsplash / James Yarema
Der Getränkedosenhersteller Ardagh Metal Beverage Holdings aus Bonn wollte sich den Klang rechtlich schützen lassen, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum war er mit dem Versuch, ein Hörzeichen als Unionsmarke eintragen zu lassen, abgeprallt. Den Beamten fehlte bei der Audio-Datei, auf der das Zischen und Knacken beim Öffnen zu hören war, gefolgt von etwa einer Sekunde ohne Geräusch und einem anschließenden Prickelgeräusch von etwa neun Sekunden, die Unterscheidungskraft.
Mit dieser Einschätzung gab sich Ardagh Metal Beverage Holdings aber nicht zufrieden - und zog vor Gericht. Doch auch hier befanden die Richter am erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg, dass das Geräusch ein rein technisches und funktionelles Element und nicht prägnant genug sei, um sich von vergleichbaren Klängen im Getränkebereich zu unterscheiden (Aktenzeichen: T-668/19). Dabei sei das Kriterium der Unterscheidungskraft bei Audiomarken nicht anders zu beurteilen als bei Wort- oder Bildmarken: Wie beim Zweck einer Marke müssen Verbraucher daran den Hersteller erkennen können.
Der Brausehersteller PepsiCo dürfte erleichtert über das Urteil sein. Denn die Kreativagentur Mother rückte in ihrer ersten Arbeit für PepsiCo unter dem Motto "PopFizzAah" fröhlich und farbenfroh das multisensorische Erlebnis in den Vordergrund, das einen überkommt, wenn man eine Dose Pepsi öffnet.