
Digital Services Act:
"Verbot des Kinder-Targetings ist kaum umsetzbar"
Branchenverbände kritisieren die Position des EU-Parlaments beim Digital Services Act: Der BVDW sieht "wesentliche Kernfunktionen der digitalen Wirtschaft" in Gefahr. Die Verlage sorgen sich um die Pressefreiheit.

Foto: BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert die finale Positionierung des EU-Parlaments zum Digital Services Act (DSA), die im Vergleich zum EU-Kommissions-Vorschlag deutlich schärfer daherkommt. Die Europaabgeordneten sorgten damit für erhebliche Rechtsunsicherheiten im Daten- und Privatsphärenschutz.
Der Vorschlag der EU-Kommission habe sich vorrangig auf die Bekämpfung illegaler Inhalte und die Verbesserung der Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie konzentriert. Das Parlament wolle den Regulierungsbereich nun "über Gebühr" ausweiten. Die vom Parlament angenommenen Änderungen beim Thema Online-Advertising seien so weitreichend, dass sie wesentliche Kernfunktionen in der digitalen Wirtschaft massiv beschädigten. Das Verbot des Targeting gegenüber Minderjährigen sei in der Praxis kaum umsetzbar. "Die meisten Online-Plattformen können nicht nachvollziehen, wer vor dem Endgerät sitzt. Die Forderung könnte somit ein pauschales Verbot personalisierter Werbung durch die Hintertür zur Folge haben und muss dringend im Trilog angepasst werden", sagt BVDW-Vizepräsident Moritz Holzgraefe.
Auch der Markenverband pocht auf Nachbesserungen im bevorstehenden Trilog. Dessen Hauptgeschäftsführer Christian Köhler bemängelt, dass Verbraucher und Hersteller "nicht wirksam vor den kriminellen Machenschaften von Onlinefälschungsverkäufern geschützt werden."
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV sehen durch die Position des Parlaments dagegen die Pressefreiheit unter Druck. Was als legale Presse offline verbreitet werden darf, dürfe nicht online aus inhaltlichen Gründen von großen Plattformen gesperrt werden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.