WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Discounter scheitert mit Klage:
Netto kommt am höheren Rundfunkbeitrag nicht vorbei

Einmal mehr kassiert mit Netto ein Unternehmen eine Schlappe vor Gericht, das sich gegen den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrt.

Text: Petra Schwegler

28. Mai 2015

Der Lebensmittel-Discounter Netto ist mit einer Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gescheitert. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag die gesetzlichen Vorgaben bestätigt, die den Beitragseinzug im nicht-privaten Bereich regeln. Die Edeka-Tochter hatte sich dagegen gewehrt, Rundfunkbeiträge gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge zu zahlen. Netto meint, durch diese Regelung zu hohe Beträge zu zahlen – wie zuvor unter anderm die Drogeriemarktkette Rossmann, die im vergangenen Jahr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Schlappe kassierte.

Das OVG bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz. Im März hatte der 2. Senat in Münster bereits den Rundfunkbeitrag für den Privatbereich bestätigt, der pro Haushalt berechnet wird. Noch kann Netto weiterziehen: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Az.: zwei A 95/15, zwei A 96/15 und A 188/15).

Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag, der bis dahin "Gebühr" hieß, pro Haushalt und nicht mehr wie zuvor pro Gerät erhoben. Für viele Unternehmen wurde die Abgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch deutlich teurer.

ps/dpa


Mehr zum Thema:

Archiv

Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


04.10.2025 | STARFACE GmbH | Karlsruhe Marketing Automation Manager (all gernders)
STARFACE GmbH Logo
04.10.2025 | superneo communication GmbH | München Junior PR Consultant Lifestyle (m/w/d)
superneo communication GmbH Logo
02.10.2025 | pro-beam GmbH & Co. KGaA | Gilching B2B-Marketing Manager (m/w/d)
pro-beam GmbH & Co. KGaA Logo
02.10.2025 | CCV GmbH | Au in der Hallertau (Senior) Marketing Communication Specialist (m/w/d)
CCV GmbH Logo
02.10.2025 | Gesellschaft für Gerätebau mbH | Dortmund Mitarbeiter im Marketing (m/w/d)
Gesellschaft für Gerätebau mbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.