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Video-on-Demand:
Germany's Gold wird nach dem Kartellamts-Veto eingedampft

Die ARD und ihre Partner sehen den "wirtschaftlichen Erfolg nach den Vorgaben des Kartellamts nicht gesichert".

Text: Petra Schwegler

16. September 2013

Germany’s Gold geht erst gar nicht an den Start: Das von Töchtern der Öffentlich-Rechtlichen und Produzenten geplante Video-on-Demand-Portal "wird nicht fortgeführt", wie es in einer Mitteilung der WDR Mediagroup vom Montag heißt. Zur Begründung heißt es: "Die seit November 2011 laufende Kartellamtsprüfung hat ergeben, dass sich das Vorhaben in der ursprünglich geplanten Form nicht umsetzen lässt. Alternative Modelle, die den vom Bundeskartellamt geforderten Rahmenbedingungen genügen, haben hingegen keine positive wirtschaftliche Prognose", so die WDR-Tochter, die das Projekt angeschoben hat. "Wir bedauern sehr, dass wir dieses Projekt nicht umsetzen können", so die Partner. Sie wollten deutsche TV- und Filmproduktionen der vergangenen 60 Jahre auf Abruf anbieten. In Zeiten veränderter Mediennutzung, Zuschauerbedürfnisse und Angebotsfragmentierung wäre aus ihrer Sicht "ein Portal wichtig gewesen, das den Nutzern Gedächtnis des deutschen Films und Fernsehens hätte sein können und diesen hochwertige Inhalte aus allen Genres auch jenseits der klassischen TV-Ausstrahlung jederzeit zugänglich gemacht hätte". Die private Seite hatte das anders gesehen, zumal der Plan von ProSiebenSat.1 und RTL, gemeinsam ein ähnliches VoD-Portal zu betreiben, vom Kartellamt vereitelt worden war.
 
Das ZDF hatte nach den Kartell-Bedenken im Frühjahr das Projekt bereits in Frage gestellt, das seit 2012 mit dem erfahrenen TV-Macher Jochen Kröhne einen Geschäftsführer in Berlin sitzen hatte. Zuvor hatte die Bonner Behörde festgehalten, dass das Hulu-ähnliche Angebot in der ursprünglichen Planung zur Folge gehabt hätte, dass die Preise und Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Dabei lägen die kartellrechtlichen Probleme auf der Hand. Zudem seien die Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachten bereits deshalb eine erhebliche Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Video-On-Demand-Markt, argumentierte die Behörde im März. Auch sei zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhielten. Noch weitergehende Beschränkungen des Wettbewerbs durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten könnten nicht hingenommen werden. Beim Betrieb einer technischen Plattform dagegen sah das Bundeskartellamt keine wettbewerblichen Probleme. Das würde bedeuten, dass etwa ARD und ZDF den Nutzern ihre Produkte ohne Absprache von Inhalt und Preis anböten. Dann wäre natürlich auch ein Angebot anderer Anbieter über die Plattform denkbar gewesen.
 
Die Partner des Projektes waren di ARD- und ZDF-Töchter WDR Mediagroup, SWR Media Services GmbH und ZDF Enterprises Produzenten wie die Autentic GmbH, die ARD-Tochter Bavaria Fernsehproduktion, Jan Mojtos Beta Film, TV60, Ziegler Film, Brainpool Artist & Content Services GmbH, MME, ndf oder auch die Vertriebsfirma Telepool GmbH.

Der Schritt stimmt sogar den Privatrundfunkverband VPRT nachdenklich; er fordert nun Klarheit über die Medienpolitik. "Nun sind wir ja üblicherweise nicht im Verdacht, Projekte wie ‚Germany's Gold‘ zu unterstützen", erklärt der VPRT-Vorstandsvorsitzende Tobias Schmid. Nun sei aber noch ein Zukunftsprojekt am Wettbewerbsrecht gescheitert. Es stelle sich deswegen die Frage, ob der rechtliche Rahmen zur aktuellen Transformationsphase der Medien passt, so Schmid.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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