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ARD zurrt Drei-Stufen-Test fest

Neue digitale ARD-Angebote werden künftig in drei Stufen auf ihre Zulässigkeit im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags geprüft.

Text: W&V Redaktion

28. November 2007

Die ARD-Verantwortlichen haben sich mit den Landesrundfunkanstalten bei der ARD-Hauptversammlung in Bremen auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des so genannten "Drei-Stufen-Tests" für neue digitale Gemeinschaftsangebote geeinigt
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff begrüßte die Einigung. "Die an uns von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen werden mit dieser Einigung eineinhalb Jahre vor der Umsetzung der Entscheidung vom April 2007 erfüllt."
Neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote werden künftig vom Rundfunkrat der für das Angebot federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt, vermeldet der Sender. In das Verfahren sollen auch die Rundfunkräte der anderen acht Rundfunkanstalten einbezogen werden. Die Koordinierung übernimmt die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK).
"Damit ist sicher gestellt, dass die Gremien frühzeitig in die Entscheidungsprozesse auf ARD-Ebene eingebunden werden und sich substantiell in das Verfahren einbringen können", sagte der Vorsitzende der GVK, Volker Giersch (Saarländischer Rundfunk).
Der Beschluss zeigte bereits erste Reaktionen. Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, äußerte sich kritisch: "Die formale Verständigung auf den Ablauf des Drei-Stufen-Tests, der ohnehin durch die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens vorgegeben ist, erfüllt noch lange nicht die zentralen Anforderungen der EU-Kommission." Der Aufnahme neuer oder wesentlich veränderter Angebote müsse eine förmliche Beauftragung vorangehen.
"Wenn sich die ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder. Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht am Ende", so Doetz.


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